Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Wir schließen unsere Lieferverträge ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht Vertragsinhalt.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Uns übermittelte Zeichnungen, Pläne und sonstige technische Unterlagen bleiben in unserem Eigentum und in unserem ausschließlichen Verfügungs- und Nutzungsrecht. Falls keine Bestellung erfolgt, können wir unsere Angebotsunterlagen einschließlich Kopien jeglicher Art zurück verlangen.  

Für die Ausführung sind diese Angaben aber nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich beim Vertragsabschluss von uns als verbindlich bestätigt werden. 

Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kalkulationen dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Unterlagen, die als 'vertraulich' gekennzeichnet sind. Vor Ihrer Weitergabe bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Vertragsabschluss, Vertragsergänzungen, -änderungen

Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben; dies gilt auch, wenn der Bestellung ein Angebot unsererseits vorangegangen ist. Unsere Zustimmung ist maßgeblich für Art und Umfang der vereinbarten Leistung, sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages.

Änderungen und Ergänzungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise

Unsere Preise verstehen sich netto (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab Werk. Sie umfassen nicht die Kosten für Verpackung, Versand, und Versicherung; dafür anfallende Kosten werden ggf. gesondert berechnet.

Bei Preiserhöhungen von Lieferanten oder im Werkstoffbereich, Steigerung von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen behalten wir uns das Recht vor Nachkalkulationen bzw. Preisanpassungen vorzunehmen.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsbedingungen lauten: 14 Tage netto nach Rechnungsdatum. Bei einer Weiterveräußerung in das Ausland ist der Gesamtrechnungsbetrag vor der Grenzüberschreitung der Ware fällig.

Die Annahme von Wechseln oder Schecks ist uns freigestellt. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Kosten und Spesen der Einziehung trägt der Besteller. Wechsel oder Schecks gelten nicht als Barzahlung.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Bei einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder erkennbar gewordenen wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers, die Anlass zu der Befürchtung gibt, dass die Erfüllung vertraglicher Pflichten gefährdet ist, können wir uns obliegende Leistungen verweigern, bis für alle offenen Forderungen gegen den Besteller Sicherheit geleistet wird.

6. Lieferfristen, Liefertermine

Liefertermine und -fristen gelten stets nur annähernd. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit der Erfüllung einer uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeit im Verzug ist

Ereignisse höherer Gewalt, sowie unvorhersehbare Ereignisse, deren Eintritt oder Dauer wir entweder nicht vorhersehen oder nicht beeinflussen können (insbesondere Beschaffungs-, Beschäftigungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder den Zulieferern), befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit - auch während eines bereits eingetretenen Verzugs - von unserer Leistungsverpflichtung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist

7. Gefahrtragung

Mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. der Übergabe an eine Transportperson, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes geht die Gefahr, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Besteller über.

8. Verpackung

Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Der Besteller übernimmt die Verpflichtung zur fachgerechten Entsorgung. Verpackungen als Eigentum FRÜHWEIN gekennzeichnet müssen kostenfrei an den Absender zurück versandt werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Anlagen und Waren vor, bis der Besteller sämtliche auch vorausgegangene oder später begründete Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt hat. Schecks oder Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

Der Besteller ist berechtigt, unsere Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten oder zu veräußern. Die Befugnis erlischt, wenn bezüglich des Vermögens des Bestellers die Eröffnung eines lnsolvenzverfahren beantragt wird, der Besteller eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO abgibt oder der Besteller in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Für den Fall der Weiterveräußerung  –  ohne oder nach der Verarbeitung-  tritt der Besteller bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Kaufpreisforderungen in Höhe eines dem Wert unserer Vorbehaltsware entsprechenden Teilbetrages an uns ab: wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.

Der Besteller ist verpflichtet uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die unsere Anlagen und Waren und/oder abgetretenen Forderungen erfassen, unverzüglich schriftlich zu informieren. Dasselbe gilt für sonstige Ansprüche, die bezüglich dieser Gegenstände von Dritten erhoben werden.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag vorliegt. Die Übernahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche: der Besteller bleibt weiterhin zur Erfüllung verpflichtet.

10. Gewährleistung

Mängel des Liefergegenstandes, die bei der Ablieferung offensichtlich sind, sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Bei fristgerecht gerügten Mängeln erfüllen wir unsere Gewährleistungspflichten nach unserer Wahl

  • durch Ausbesserung
  • durch Ersatzlieferung

Für den Fall, dass Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, bleibt dem Besteller das Recht vorbehalten, Minderung oder Rücktritt gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen: dies setzt eine angemessene Zahl (in der Regel zwei) Nachbesserungsversuche / Ersatzlieferungen voraus, die nicht zum Erfolg geführt haben,

Einem Mangel gleichgestellt ist das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das Recht des Bestellers, Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt davon unberührt. Die Mängelansprüche des Bestellers verjähren in 6 Monaten beginnend mit der Ablieferung.

11. Haftungsbegrenzung

Ansprüche auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -  wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen, wegen fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder vorvertraglicher Verpflichtungen jeder Art sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung aufgrund außervertraglicher Ansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss entfällt, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder sich um die Haftung für zugesicherte Eigenschaften handelt. Der Haftungsausschluss entfällt auch dann, wenn uns die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Hauptpflichten) zur Last fällt, oder wenn der Besteller Veränderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen hat.

In jedem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsabschluss aufgrund uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen (vertragstypische Schäden). Der Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. Die Haftungshöchstsumme beträgt in jedem Fall €  100.000,-.

Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Von dieser Regelung bleibt die Haftung für Produktschäden nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

12. Datenschutz

Ihre angegeben personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Geschäftsbeziehungen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Sobald der Zweck erfüllt ist, werden Ihre Daten gelöscht, sofern nicht eine vertragliche Verpflichtung oder einschlägige gesetzliche Bestimmungen eine Aufbewahrung notwendig machen.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Leistungen der Parteien aus dem Vertragsverhältnis ist Werlacher Weg 7 A, 64839 Münster.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Darmstadt.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht-Übereinkommen (CISG).

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unrichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: September, 2012